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"Wenn ein Kind stirbt, weiß man, dass Raum und Zeit Zustand sind, und man vermag nur zu knien, sein Kind im Sterben zu erreichen" Elke Lasker-Schüler |
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"Sternenkinder" |
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>GdStK
- Info Seite 1 >GdStK - Dokumentation Aufbau
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Der Tod eines Kindes in der Schwangerschaft, sei es in einer frühen oder späten Phase oder vor, während oder kurz nach der Geburt, stürzt Familien — Mütter, Väter, Geschwister und Großeltern — in tiefe Trauer. Sie haben nicht nur ihr Baby verloren, sondern auch Hoffnungen, Wünsche, Sehnsüchte und Erwartungen, die sie mit diesem Kind verbunden haben. Für "Sternenkinder", deren Leben erlosch, bevor es gelebt werden durfte gilt nicht, was für jeden anderen Menschen gilt: die Selbstverständlichkeit einer würdevollen Beisetzung. |
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Erst auf Nachfrage erfahren viele Eltern vom Arzt oder der Hebamme, dass überhaupt die Möglichkeit besteht, ihr "Sternenkind" zu beerdigen. Unter einer Totgeburt versteht man die Geburt eines im Mutterleib oder während der Geburt verstorbenen Kindes über 500 Gramm. Das Baby wird standesamtlich registriert, unterliegt jedoch bis zu einem Gewicht von 1000 Gramm nicht in allen Bundesländern der Bestattungspflicht. Es ist jedoch in allen Bundesländern möglich, die totgeborenen Kinder unter 1000 Gramm zu bestatten. Mittlerweile wird auf Wunsch eines Verfügungsberechtigten (im Erlebensfall wäre es der Erziehungsberechtigte gewesen) der Vor- und Familienname eines totgeborenen Kindes im Geburtenbuch eingetragen. |
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Im Winter |
Eine Grabstelle auf dem Feld der Abt "K" können Sie zusammen mit uns aussuchen. Seit 2017 sind die Beisetzungen im Feld Sternenkinder VII und auch Beisetzungen im Feld Sternenkinder VI (in Rasen) Bei der Auswahl oder Herstellung kleiner kostengünstiger Schatullen als letztem Ruhebettchen sind wir gerne behilflich. Für anschließende Trauerfeiern stehen die Vereinsräume im 1. Stock über dem Café finovo zur Verfügung. Gestaltungshilfen: Anmeldung für Beratung:
Tel.: 030 / 781 1850 Öffnungszeiten der Verwaltung
Mo, Di,Do, Fr 09.00 bis 13.00 Uhr - Mittwochs geschlossen
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Information
der Verwaltung:
Die Friedhofskosten für GdStK VI betragen: 657,75 € (Lebensalter 0-12 Monate) Darin eingeschlossen ist die Grabnutzungsgebühr für 20 Jahre, die Gebühr für die Erdbestattung, die stille Abschiednahme in der Kapelle (bis 15 Min.) oder an der Grabstätte, die bestehende Einfassung der Grabstätte und ein kleines Namensschild (mit Grabstellennummer). Nach Ablauf der Nutzungsdauer von 20 Jahren ist eine Verlängerung nicht möglich. (Außerdem bietet die Kirchhofsverwaltung je nach Wunsch den Hinterbliebenen die Nutzung der Friedhofskapelle für eine Abschiednahme bis 30 Min für 85 EUR und eine musikalische Begleitung durch einen Organisten für zusätzlich 38 EUR an) Die Friedhofskosten für GdStK III (Rasen) betragen: 782,75 € Bestattungsgebühren inkl. Trägergebühren, Stilles Gedenken in der Kapelle für die Dauer von bis zu 15 Minuten, Erstgestaltung incl. 20 Jahre Rasenpflege bei Reihenstellen. Namensinschrift auf Natursteinplatte. |
Die
Kirchhofsverwaltung benötigt eine Anmeldung der Beerdigung mit
Bestätigung der Kostenübernahme und eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Klinik für diejenigen
Sternenkinder, die unter 1000 gr. schwer und daher nicht
bestattungspflichtig sind. Diese Unterlagen zur Unterschrift bekommen Sie in der Friedhofsverwaltung. Für Informationen und einen
Bestattungstermin wenden Sie sich bitte an: Weitere Informationen zu "Garten der Sternenkinder" Anmeldeformular für die Beerdigung
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Rechte
der Eltern, wenn ein Baby stirbt:
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Hilfreiche Seiten:
Elterngruppe St. Matthäus gestaltet mehrere Veranstaltungen im Jahr auf diesem Friedhof: >> erste-hilfe-koefferchen.com
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Initiative Regenbogen "Glücklose
Schwangerschaft" e.V. > www.initiative-regenbogen.de Verwaiste Eltern Bundesverband Homepage verwaister Eltern Hilfe im Trauerfall / Adressen |
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"Wenn du bei Nacht den Himmel
anschaust, wird es dir sein, als lachten alle Sterne, weil ich auf
einem von ihnen wohne, weil ich auf einem von ihnen lache. Du allein
wirst Sterne haben, die lachen können! " Antoine de Saint-Exupéry
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Postkartenmotiv |
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Bilder: © EFEU e.V. |
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