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Infomappe

Ehrengräber / Land Berlin

Auf dem Alten St.-Matthäus-Kirchhof gibt es 52 Ehrengrabstellen für 56 Personen. Für interessierte Besucher hat Wolfgang Schindler im Namen des Vereins 2 Infomappen erstellt, in denen jede geehrte Person mit Lebenslauf und Bildern vorgestellt wird. Einzusehen sind diese im Café "finovo" auf dem Friedhof in der Großgörschenstrasse.
Ein Geleitwort der zuständigen Senatorin für Stadtentwicklung Frau Junge-Reyer und ein Lageplan der Grabstellen rundet die Mappen ab.

> Grußwort der Senatorin / Pop up

Ein Ehrengrab ist Ausdruck der Ehrung Verstorbener durch Städte oder Gemeinden für Bürger, die zu Lebzeiten besondere Verdienste erworben haben. Wenn keine Nachkommen oder Institutionen vorhanden sind, die sich um die Gräber dieser Persönlichkeiten kümmern, übernehmen die Gemeinden oder Städte zudem die Verantwortung für die Gräber und finanzieren die Grabpflege. So wird zum einen die Erinnerung an die verdienten Bürger wach gehalten. Zum anderen werden mit den Ehrengräbern vielfach Zeugnisse der Kulturgeschichte bewahrt. Von den rund 200 Berliner Friedhöfen enthalten ca. 80 Friedhöfe rund 740 Ehrengrabstätten mit über 800 Ehrengräbern; die Differenz erklärt sich aus der Tatsache, dass in einigen Familiengräbern mehrere geehrte Personen bestattet sind.

Lageplan

Die Berliner öffentliche Ehrengrabpflege geht auf einen Beschluss des Senates aus dem Jahr 1952 zurück und wurde durch eine Allgemeine Anweisung für die Anerkennung, Überlassung und Pflege ... geregelt, die zu Beginn 60 Grabstätten zu Gute kam. Die heutige Grundlage bildet § 12, Abs. 6 des „Gesetzes über die landeseigenen und nichtlandeseigenen Friedhöfe Berlins“ (Friedhofgesetz) vom 01. 11. 1995. Danach stellt das Land Berlin unentgeltlich Ehrengräber zur Verfügung, deren Kosten von den zuständigen Bezirksämtern getragen werden:

1. Für Verstorbene, denen die Bundesregierung oder die Regierung eines Landes ein Staatsbegräbnis gewährt hat oder denen das Ehrenbürgerrecht verliehen worden ist, sowie für ihre Ehegatten über den Ablauf der Ruhezeit hinaus.
2. Für Verstorbene, denen die Ehrenbezeichnung «Stadtältester» verliehen worden ist sowie deren Ehegatten für die doppelte Dauer der Ruhezeit.
3. Für Verstorbene, die Empfänger von Ehrenruhegeld waren oder sich um Berlin besonders verdient gemacht oder über Berlin hinaus hervorragende Leistungen vollbracht haben oder deren Andenken in der Öffentlichkeit fortlebt, sowie für deren Ehegatten.

Als Beispiel: Virchow, v. d. Heydt

Vorschläge zur Anerkennung von Ehrengräbern kann jeder Bürger bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einreichen. Die Ernennung erfolgt – frühestens 5 Jahre nach dem Tod der vorgeschlagenen Person – durch Senatsbeschluss für die geltende Mindestruhezeit von 20 Jahren, die in der Regel anschließend verlängert wird (oder auch nicht / s.u.).
Die Grabstätten werden mit rötlichen Steinen gekennzeichnet, die die zweizeilige Aufschrift Ehrengrab, Land Berlin über dem Wappen der Stadt tragen.

2009  wurde die Nutzung von 6 Grabstellen nicht mehr erweitert. Die finanzielle Lage der Stadt wird auch noch weitere Ehrengrabstellen fordern - die Krise erreicht den Friedhof!

> Liste / Pop up

Als Beispiel: Brüder Grimm, Bolle, Stauffenberg

Führungen zu historischen Grabstellen  Sonntags 14 Uhr monatlich -> s. Termine
Gruppen bitte im Café oder unter
Tel: 20 61 55 20 für eigene Termine anfragen.

EFEU e.V.
"Alter St.-Matthäus-Kirchhof"
Großgörschenstr. 12-14
10 829 Berlin